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Crowdfunding ist in aller Munde!

Egal, ob man derzeit die Wirtschaftsseiten der Zeitungen aufschlägt oder in Online-Nachrichtendiensten stöbert, immer wieder stößt man auf den Begriff Crowdfunding. Doch was steckt hinter diesem Ausdruck? Und was hat das alles mit der hogast zu tun? Die Antwort ist ganz einfach: Crowdfunding ist eine Investitionschance – und wir helfen Ihnen, diese Chance zu ergreifen.

Beim Crowdfunding bringen das für eine Investition nötige Kapital eine Vielzahl von Kleininvestoren auf. Die Abwicklung von Crowdfunding-Projekten erfolgt sehr häufig über Plattformen (z. B. in Österreich www.conda.at, www.hotel-crowdfunding.com etc.). Dabei entstehen Kosten – Sie müssen mit ca. 10 Prozent des Finanzierungsvolumens rechnen.

Rechtliche Rahmenbedingungen derzeit und in Zukunft?

In Österreich gibt es rechtliche Schranken für das Crowdfunding. Vor allem muss man darauf achten, nicht mit dem Bankwesengesetz (die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage ist Banken vorbehalten) in Konflikt zu geraten. Doch sowohl hierzulande als auch – etwas weniger radikal – in Deutschland wird das Crowdfunding nunmehr erleichtert.

Der Fall des Schuhrebellen

Für einen kommen diese Änderungen zu spät: In Österreich bekannt geworden ist diese Form der Finanzierung durch den Fall des Waldviertler „Schuhrebellen“ Heini Staudinger. Staudinger hat das für die Expansion seiner Firma GEA benötigte Geld über eine Vielzahl an Privatdarlehen aufgetrieben. Er kam damit jedoch in Konflikt mit der Finanzmarktaufsicht, weil diese den Deal als Bankgeschäft klassifizierte. Staudinger hat die von der Behörde verhängte Strafe nicht bezahlt, daher kam es kürzlich zur Zwangsvollstreckung. Am 16.06.2015 wurden zu diesem Zweck vier GEA-Geschäfte in Wien gestürmt.

Dieser Anlassfall zeigt, dass bei der Umsetzung eines Crowdfunding-Projektes einiges schieflaufen kann. Aber nicht mit uns!

Die hogast und Crowdfunding, wie passt das zusammen?

Wir haben von einer Wiener Wirtschaftskanzlei Gutachten sowie Vertragsentwürfe für ein Crowdfunding-Modell mittels nachrangiger Darlehen (siehe Factbox) erstellen lassen. Mit dem Modell ist ein Loyalitätsprogramm verbunden. Zinszahlungen und eventuelle Kapitalrückzahlungen sollen auch in Form von Gutscheinen angeboten werden. Noch in diesem Jahr wollen wir mit einem Mitglied ein Pilotprojekt umsetzen.

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Arten von Crowdfunding

  • Crowdlending – Crowdfunding in Form von Krediten/Darlehen (derjenige, der Geld gibt, will eine fixe Rückzahlung von Kapital und Zinsen sehen; in Österreich nicht erlaubt)
  • Crowdinvesting – Crowdfunding in Form von Veranlagungen (derjenige, der Geld gibt, will eine Rendite sehen; mögliche Formen sind z. B. Aktien, Anleihen, Genussscheine, nachrangige Darlehen
  • Donation-based Crowdfunding – Crowdfunding in Form von Spenden (derjenige, der Geld gibt, bekommt keine Gegenleistung)
  • Rewards-based Crowdfunding – Crowdfunding in Form einer Belohnung (derjenige, der Geld gibt, bekommt lediglich eine Belohnung, z. B. eine handsignierte CD)
  • Mischmodelle

Ihr hogast-Finanzexperte:

Dr. Manfred Parigger
T: +43 6246 8963 107
F: +43 6246 8963 9107
parigger@hogast.at

11. September 2015
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