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Gesetzliche Überprüfungen

Gesetzliche Überprüfungen: Fragen und Antworten

Dank der vielen Informationen in unserem Mitgliedermagazin, im Newsletter und Mailings ist die Überprüfung nach § 82b der Gewerbeordnung mittlerweile allen HOGAST-Mitgliedern ein Begriff. Dennoch ergeben sich immer wieder offene Punkte: Wie oft muss ich diese Überprüfung durchführen und wer ist dafür verantwortlich? Bin ich als Betreiber haftbar? Welche Folgen habe ich zu erwarten, wenn ich die Überprüfung nicht durchführe? Wir haben uns bei den zuständigen HOGAST-Experten erkundigt, um im plus.punkt-Blog die am häufigsten gestellten Fragen beantworten zu können.

Wie oft muss ich die Überprüfung nach § 82b GewO durchführen und wer ist zuständig?

Jeder gewerberechtliche Geschäftsführer ist verpflichtet, diese Prüfung alle fünf Jahre durchzuführen. Grundsätzlich kann man das auch selbst erledigen, aus Haftungsgründen empfehlen wir jedoch, die Prüfung von einem externen Spezialisten durchführen zu lassen. Dazu zählen in Österreich einige Ziviltechniker sowie die bekannteste Prüfstelle, der TÜV.

Bin ich als Betreiber haftbar?

Klare Antwort: ja! Der gewerberechtliche Geschäftsführer ist vollends haftbar. Wie in vielen anderen Lebensbereichen schützt auch hier Unwissenheit nicht vor Strafe. Egal, ob man die Überprüfung nicht durchführt oder die sich dabei ergebenden Mängel nicht behebt, die rechtlichen Konsequenzen sind die gleichen.

Welche Folgen ergeben sich für mich aus der Nichtbeachtung der Überprüfungspflicht?

Sollte die Überprüfung nicht durchgeführt werden und Gäste oder Mitarbeiter im Betrieb zu Schaden kommen, ergibt sich eine Beweislastumkehr. Das heißt, der Betreiber muss nachweisen, dass ihn keine Schuld an dem Unfall trifft. Ohne §-82b-Überprüfung ist das ungleich schwerer, zumal – wie gesagt – die Nichtkenntnis von etwaigen Mängeln an Betriebsanlagen keinesfalls vor einer Bestrafung schützt.

Gibt es für Mitglieder Unterstützung seitens der HOGAST?

Auch hier ein klares Ja. Wir unterstützen unsere Mitglieder schon seit ein paar Jahren mit einem 75-prozentigen Zuschuss auf die reinen Überprüfungskosten beim TÜV.

Was kommt nach der Überprüfung auf mich zu?

Gemäß § 82b GewO erhalten Sie einen Zwischenbericht mit Ihren Mängeln. Für die Behebung dieser Mängel haben Sie einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung. Anschließend erfolgt eine Nachkontrolle durch den TÜV. Sollten alle Mängel behoben sein, ist Ihr Betrieb mängelfrei. Um Ihre Gäste darüber zu informieren, dass das Thema Sicherheit in Ihrem Betrieb großgeschrieben wird, können Sie sich als „TÜV Austria – geprüfte Betriebsanlage“ auszeichnen lassen.

Wer hilft mir bei der Mängelbehebung?

Sofern Sie Mitglied unserer Gemeinschaft sind, unterstützt Sie Ihre HOGAST natürlich auch bei der Mängelbehebung. Wir haben viele Lieferpartner, die Ihnen hier zur Verfügung stehen.

Welche Überprüfungen muss ich sonst noch durchführen?

In einem Tourismusbetrieb sind vom Gesetzgeber viele Überprüfungen vorgeschrieben, sei es per individuellem Bescheid oder durch eine generelle Gesetzgebung. Eine genaue Übersicht, was wann wie überprüft werden muss, finden unsere Mitglieder im Bestellsystem EasyGoing. Nachdem es für Sie als Betreiber nicht immer einfach ist, den Überblick zu behalten, helfen wir Ihnen auch außerhalb der § 82b, unter anderem bei der Überprüfung von

  • Spielplätzen,
  • Aufzügen,
  • Türen/Toren,
  • Wandhydranten,
  • Brandmeldeanlagen,
  • Elektro und Blitzschutz,
  • Feuerlöschern und
  • Notbeleuchtung.

Dass wir beim Thema Sicherheit schon einiges bewegen und für Sie in all diesen Bereichen wirtschaftliche Vorteile erreichen konnten, ist auch Ihnen der Unterstützung vieler der rund 2.800 HOGAST-Mitgliedsbetriebe zu verdanken. Im Zuge der letzten Bündelungsaktion konnten wir zum Beispiel exklusive Konditionen für ganz Österreich für die Sicherheitsüberprüfung von Aufzügen erzielen.

Und was ist mit dem Legionellen-Check?

Ein besonders kritisches und damit wichtiges Thema für Hotel- und Gastronomiebetriebe ist der Legionellen-Check. Ein Thema, das nicht gerne angeschnitten wird, doch es geht hier um die Gesundheit Ihrer Gäste, Ihres Personals und nicht zuletzt um Ihre eigene. Auch hier stehen wir Ihnen tatkräftig zur Seite und konnten optimale Packages ausverhandeln.

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Mehr zum Thema:
http://tinyurl.com/Gesetzliche-Ueberpruefungen

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IHRE HOGAST-EXPERTINNEN UND -EXPERTEN:

Monika Lienbacher
HOGAST-Expertin für die Überprüfung nach § 82b GewO
T: +43 (0)6246 8963 261
lienbacher@hogast.at

Norman Wegrich
HOGAST-Experte für den Legionellencheck
T: +43 (0)6246 8963 258
wegrich@hogast.at

 

Titelbild: iStock
29. Dezember 2017
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