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Brandschutz

Brandschutz: Ein HOGAST-Leitfaden

In dieser plus.punkt-Ausgabe kommt Michaela Gmachl zu Wort, die in ihrem Hotel Gmachl in Elixhausen ein hochmodernes Brandschutzkonzept umgesetzt hat. Für unsere Investitionsgüter-Abteilung ein guter Zeitpunkt, dieses heiße Thema genau unter die Lupe zu nehmen. HOGAST-Experte Raimund Lamers hat auf Basis der zahlreichen Vorschriften im Bereich Brandschutz einen dreiteiligen Leitfaden zusammengestellt.

I. Gesetzliche Grundlagen

Jedes Projekt muss behördlich genehmigt werden. Gerade bei Hotels und Gastronomiebetrieben spielt der Brandschutz eine entscheidende Rolle. Zu beachten sind vor allem die Schutzziele des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB). Ein Gebäude muss demnach so entworfen und ausgeführt werden, dass bei einem Brand:

  • die Tragfähigkeit des Bauwerks während eines bestimmten Zeitraums erhalten bleibt
  • die Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bauwerks begrenzt wird
  • die Bewohner das Gebäude unverletzt verlassen oder durch andere Maßnahmen gerettet werden können
  • die Sicherheit der Rettungsmannschaften berücksichtigt wird und wirksame Löscharbeiten möglich sind

Neben diesem „baulichen Brandschutz“ sind auch anlagentechnische Maßnahmen vorgeschrieben. In Hotels bis zu 30 Gästebetten müssen in den Zimmern sowie in Gängen, über die Fluchtwege führen, vernetzte Rauchmelder installiert sein. Bei 31 bis 100 Betten ist für das gesamte Haus eine automatische Brandmeldeanlage vorgeschrieben. Ab dieser Zahl muss in der Regel eine Brandmeldeanlage mit automatischer Alarmweiterleitung an eine Einsatzzentrale vorhanden sein. Zu berücksichtigen ist das vor allem bei Neu-, Umbauten und Erweiterungen.

Achtung: Wer sich für eine Brandmeldeanlage entscheidet, bindet sich oft für viele Jahre an den Anbieter. Deshalb sollte man neben den Anschaffungs- auch die laufenden Betriebskosten berücksichtigen. Die Einbindung der HOGAST bewahrt Sie hier vor unliebsamen Überraschungen.

II. Das Brandschutzkonzept

Ein Brandschutzkonzept ist neben dem baulichen und dem anlagetechnischen der organisatorische Brandschutz (quasi die dritte Säule des vorbeugenden Brandschutzes). Es bietet vor allem die Möglichkeit, Abweichungen zu den OIB-Richtlinien und die entsprechenden Kompensationsmaßnahmen zu erläutern, und geht somit auf die Anforderungen des einzelnen Hotels oder Gastronomiebetriebes ein. Es kann – abgestimmt auf den Einzelfall – folgende Punkte beinhalten:

  • Brandmeldeanlagen
  • Rauchabzug für Stiegenhäuser
  • Feuerlöscher und Wandhydranten sowie ggf. trockene Steigleitungen
  • Fluchtwegorientierungsbeleuchtung
  • Blitzschutz
  • Aufzugsanlagen
  • Photovoltaikanlage

Dazu kommen bestimmte organisatorische Maßnahmen:

  • Bestellung eines Brandschutzbeauftragten bzw. Brandschutzwartes
  • Erstellung von Brandschutz- und Fluchtwegplänen
  • Mitarbeiter-Schulungen zum Verhalten im Brandfall und zur Brandverhütung

III. Prüfungen

Die HOGAST unterstützt ihre Mitglieder bei der Wahl des passenden Lieferpartners. Dieser wiederum kümmert sich um die Erstellung des Brandschutzkonzepts. Doch damit ist die Arbeit noch nicht ganz getan. Folgende Anlagen muss man in bestimmten Abständen prüfen lassen:

  • Brandmeldeanlage: Abnahme und zweijährliche Revision durch eine abnehmende Stelle (gesetzlich befugt oder als Inspektionsstelle akkreditiert); einmal jährlich Wartung durch eine zertifizierte Instandhaltungsfirma
  • Brandschutzklappen: jährlich durch einen Fachkundigen
  • Brandschutztüren: jährlich durch den Brandschutzbeauftragten (mit Protokollierung) oder durch eine Fachfirma
  • Feuerlöscher: alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen
  • Stiegenhaus-Rauchabzugsanlagen: Abnahme durch eine abnehmende Stelle; Prüfung mindestens alle zwei Jahre durch eine Fachfirma (wenn der Hersteller kürzere Intervalle vorschreibt, gelten dessen Angaben)
  • Sprinkleranlagen: jährliche Wartung durch eine Instandhaltungsfirma; jährliche Revision durch eine abnehmende Stelle
  • Wandhydranten und Steigleitungen: Prüfung jährlich durch eine unterwiesene Person; zusätzlich alle fünf Jahre durch eine abnehmende Stelle

*** *** ***

Mehr zum Thema auf:
https://tinyurl.com/Fachbeitrag-Brandschutz

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RAIMUND LAMERS
HOGAST-Experte für Brandschutz
T: +43 (0)6246 8963 254
lamers@hogast.at

 

Titelbild: iStock
17. Mai 2019
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