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Der Mann, der die DSGVO verständlich macht

Der HOGAST-Datenschutzkoordinator hat seine Arbeit aufgenommen. Mag. Marc Waschnig-Theuermann reist quer durch Österreich, um die HOGAST-Mitglieder bei der Umsetzung der DSGVO zu unterstützen. Zwischendurch blieb ein wenig Zeit, um im plus.punkt-Interview und in einem neuen HOGAST.NEWS-Video über die Verordnung und seine eigene Aufgabe zu sprechen.

plus.punkt: Herr Waschnig, warum gibt es die DSGVO eigentlich – haben wir das gebraucht?

Marc Waschnig-Theuermann: Dazu muss man sagen, dass Datenschutz ja kein neues Thema ist. Auf europäischer Ebene gibt es seit 1995 eine Regelung. Seitdem hat sich das Umfeld allein durch die Entstehung des Internets und der Online-Datenverarbeitung aber extrem verändert, deshalb haben hier in den vergangenen Jahren immer mehr Datenschützer Änderungen gefordert. Ob die jetzige Regelung erfolgreich ist, ob personenbezogene Daten dadurch besser geschützt werden und ob sie mit Entwicklungen im Internet- und Social-Media-Bereich mithält, das werden natürlich erst die nächsten Jahre zeigen.

Müssen sich die Betriebe fürchten?

Absolut nicht. Es ist vieles aufgebauscht worden, vor allem aufgrund der drohenden hohen Strafen. Mit denen muss man sich derzeit aber noch gar nicht auseinandersetzen. Hauptaugenmerk der DSGVO ist eigentlich nur, die Betriebe dazu zu bewegen, sich mehr mit ihren personenbezogenen Daten und deren Schutz zu befassen.

Warum braucht es dann einen HOGAST-Datenschutzkoordinator?

Das hat damit zu tun, dass die Datenschutz-Grundverordnung für Nicht-Juristen sehr unübersichtlich ist. Ich als Datenschutzkoordinator bin also dafür da, unseren Mitgliedern die DSGVO so näherzubringen, dass sie für alle verständlich wird. Außerdem bin ich bei den Betrieben, die mich in Anspruch nehmen, der Ansprechpartner, falls die Datenschutzbehörde Auskünfte zum Schutz der personenbezogenen Daten will.

Und wenn die Behörde etwas beanstandet?

Da muss man unterscheiden: Verantwortlicher ist und bleibt der Betriebsinhaber bzw. Geschäftsführer. Der Datenschutzkoordinator ist dafür da, Vorkehrungen zu treffen, damit die Behörde nichts zu beanstanden hat.

Wie wird Ihre Arbeit in der Praxis aussehen?

Ich werde alle Betriebe, die unseren Service in Anspruch nehmen, persönlich besuchen, mir gemeinsam mit den Mitgliedern die Ist-Situation ansehen und mit ihnen darüber sprechen, was sie anders machen müssen. Ich bringe Ideen für die korrekte Umsetzung der DSGVO ein und helfe natürlich auch, die Maßnahmen umzusetzen.

Gibt es „Muss-Maßnahmen“ bzw. Hausaufgaben, die jeder machen muss?

Die gibt es ganz sicher, angefangen beim sogenannten „zentralen Verarbeitungsregister“. Das ist eine Datei – es gibt hier sehr gute Vorlagen –, in der man festhält: Welche personenbezogenen Daten habe ich? Warum habe ich die? Gibt es eine gesetzliche Grundlage dafür, diese Daten zu speichern? Habe ich die Zustimmung der Betroffenen? Und wie sind sie geschützt? Welche Maßnahmen darüber hinaus erforderlich sind, wird sich erst in den nächsten Monaten zeigen. Derzeit bietet die DSGVO noch viel Interpretationsspielraum, der aber durch entsprechende Gerichtserkenntnisse deutlich kleiner werden wird.

Wie groß ist das Interesse der HOGAST-Mitglieder, Sie als Datenschutzkoordinator zu Rate zu ziehen?

Das war von Anfang an sehr groß und hat auch nach dem Inkrafttreten der DSGVO nicht nachgelassen. Ich führe täglich viele Telefonate und werde versuchen, alle interessierten Betriebe möglichst rasch zu besuchen.

Wie können sich die Mitglieder auf Ihren Besuch vorbereiten, damit Sie möglichst rasch und effizient helfen können?

Wichtig ist vor allem, dass sie schon mal mit der Ist-Analyse starten. Auf Basis dieser Ist-Analyse machen wir dann gemeinsam das zentrale Verarbeitungsregister. Weitere Leistungen hängen sehr stark von den Wünschen des Betriebs ab: Ich kann zum Beispiel Mitarbeiterschulungen und die Teilnahme an DSGVO-Workshops anbieten. Außerdem haben wir hervorragende Lieferpartner, wenn es um Themen wie Datensicherung und den Schutz vor Cyberangriffen geht.

Klingt nach Arbeit für die Betriebe?

Die Umsetzung der Verordnung bedeutet am Anfang sicher einen gewissen Aufwand. Aber dieser Aufwand lässt zum einen nach, wenn man den ersten Maßnahmenblock, also Ist-Analyse und Datenverarbeitungsregister, erledigt hat. Und er lohnt sich, denn den Gästen ist wichtig, wie mit ihren Daten umgegangen wird. Und sie honorieren es, wenn alle nötigen Maßnahmen ergriffen werden, um ihre Daten zu schützen.

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Mehr zum Thema:
http://tinyurl.com/HOGAST-Datensicherheit

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MAG. MARC WASCHNIG-THEUERMANN
HOGAST-Datenschutzkoordinator
T: +43 (0)6246 8963 432
marc.waschnig@hogast.at

Titelbild: Franz Neumayr
4. September 2018
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