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EIN SPIELPLATZ OHNE GRENZEN

Das Arthurhaus in Mühlbach ist jedem Naturfreund ein Begriff. Denn das *-Berghotel ist Ausgangspunkt für fast alle Wanderungen und Skitouren auf und um den Hochkönig. Die Lage auf über 1.500 Metern Seehöhe hat aber noch ein anderes Plus: Wer hier einen Kinderspielplatz baut, ist weder durch Zäune noch durch Straßen eingeschränkt.

Das war Hausherr Peter Radacher bewusst, als er sein Projekt umzusetzen begann. Der „Murmeltier Spielplatz“, so der offizielle und angesichts der Umgebung bezeichnende Name, soll daher in den nächsten Jahren etappenweise ausgebaut und letztlich zum größten Spielplatz im ganzen Salzburger Land werden. „Dazu haben wir schon einen Streichelzoo und einen Slacklinepark. Mit einem kleinen Badesee, der ebenfalls schon in Planung ist, wollen wir unser Angebot dann abrunden“, verrät der Gastronom.

SORGENFREIES AUSTOBEN

Woher eigentlich die besondere Kinderaffinität? „Es ist einfach schön zu sehen, wenn sich die Kleinen nach einem Wandertag auf unserem Spielplatz noch so richtig austoben können. Es ist auch schön, wenn sich die Eltern dabei keine Sorgen machen müssen, dass den Kids dabei irgendwas passieren könnte. Wenn sie deshalb bei uns auf der Sonnenterrasse noch entspannt einen Kaffee
trinken, ist das für uns natürlich auch schön“, sagt Peter Radacher.

Das sorgenfreie Spielen wird den Kleinen freilich nicht nur dadurch ermöglicht, dass für Autos vor dem Arthurhaus Endstation ist. Auch die einzelnen Geräte, so zum Beispiel die „Rehlein Rutsche“, „Manfred’s Familienschaukel“ und der „Gamssteig“, entsprechen allen Regeln der Sicherheit. „Das war bei uns heroben gar nicht so einfach, weil das Gelände natürlich nicht eben ist. Aber wir hatten da mit der Firma ‚eibe‘ einen super Partner, der jeden Fallschutz so gut hingekriegt hat, dass die Genehmigungen letztlich kein Problem waren.“

Ein atemberaubendes Panorama und ein allen Vorschriften entsprechender, großzügiger Spielplatz: Im Arthurhaus kommen Eltern und Kinder voll auf ihre Rechnung. – Foto: eibe

NATÜRLICH UND SICHER

Der angesprochene Partner wurde Radacher von der HOGAST vermittelt, die im Bereich Kinderspielplätze in den vergangenen beiden Jahren viel Kompetenz aufgebaut und das Lieferantennetzwerk gezielt erweitert hat. „Im Fall des Arthurhauses hatten wir einfach den Eindruck, dass das der richtige Lieferpartner ist. Und das hat sich voll bestätigt“, so HOGAST-Experte Tobias Bölz.

Das zufriedene Mitglied sieht es genauso. „Mir waren zwei Dinge wichtig – zum einen die Verwendung natürlicher Materialien, damit der Spielplatz zu uns und in die Umgebung passt. Zum anderen sollte eben so weit wie möglich ausgeschlossen werden, dass sich die Kinder verletzen. Beides wurde super umgesetzt.“

STRENGE RICHTLINIEN

Generell sollten sich Mitgliedsbetriebe, die am Bau oder Neubau eines Kinderspielplatzes interessiert sind, frühzeitig an die HOGAST wenden. Denn Spielplätze in Hotels oder Gaststätten sind öffentlich zugänglich und unterliegen daher den gleichen Genehmigungs- und Kontrollrichtlinien wie öffentliche Spielplätze. Diese Kriterien sind in der Europäischen Norm (EN) 1176 festgeschrieben – siehe dazu unsere Info-Box.

EN 1176 IM ÜBERBLICK

Die siebenteilige, europaweit gültige EN 1176 regelt die (sicherheits-)technischen Anforderungen an Spielgeräte sowie deren Prüfung, Inspektion und Wartung. Sie behandelt im Wesentlichen folgende Themen:

SICHERHEITSANFORDERUNGEN AN SPIELFLÄCHEN – Hier geht es vor allem um den Sicherheitsabstand zwischen den einzelnen Geräten, der abhängig von der Fallhöhe ist. Außerdem wird zwischen statischen Geräten und Geräten mit beweglichen Teilen unterschieden.

SICHERHEITSANFORDERUNGEN AN SPIELGERÄTE – Die Geräte müssen so konstruiert sein, dass sie keine gefährlichen Fangstellen für Kopf, Körper, einzelne Gliedmaßen oder Kleidung aufweisen. Bei geschlossenen Geräten mit über 2 m Raumtiefe (z. B. Kletterturm oder Baumhaus) müssen mindestens zwei Eingänge vorhanden sein. Weitere konkrete Regelungen gibt es für einzelne Spielgerätetypen wie Klettergeräte/Spieltürme, Rutschen, Wippen, Schaukeln, Karusselle und „naturnahe Elemente“.

FALLHÖHE UND ABSTURZSICHERUNG – Absturzsicherungen, also Brüstungen oder Geländer, sind überall dort anzubringen, wo es durch Drängen und Stoßen zu Unfällen kommen kann. Das gilt, sofern auch für Kinder unter 3 Jahren zugänglich, für Geräte ab einer Fallhöhe von 60 cm.

FALLHÖHE UND FALLSCHUTZ – Hier geht es vor allem um die Böden unter den Geräten. Die Werte für die stoßdämpfenden Eigenschaften dieser Böden sind in einer eigenen Norm (EN 1177) angeführt.

WEITERE HINWEISE – Sicherheit am Spielplatz ist nicht nur eine Frage einzelner Geräte und deren Fallschutz bzw. Sicherheitsabstand zueinander, sondern auch eine Frage der Gesamtgestaltung des Platzes inkl. Zugängen. Und letztlich spielt auch die Standortwahl eine Rolle.

WEITERE INFORMATIONEN:

http://tinyurl.com/kinderspielplaetze

 

IHR HOGAST-EXPERTE:

Tobias Bölz
T: +43 (0)6246 8963 252
boelz@hogast.at

Titelbild: eibe
31. Mai 2017
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