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Datenschutzkoordinator

Der HOGAST-Datenschutzkoordinator steht für Sie bereit!

Die am 25. Mai 2018 in Kraft tretende Datenschutzgrundverordnung bringt für Tourismusbetriebe viele neue Verpflichtungen. Ein eigener Datenschutzbeauftragter ist zum Glück nicht erforderlich, sehr wohl aber ein Ansprechpartner für die Kontrollorgane. Dieser Ansprechpartner kann gemäß DSGVO auch eineexterne Person sein. Die HOGAST kann ihren Mitgliedern dafür einen Spezialisten zur Verfügung stellen: den HOGAST-Datenschutzkoordinator Mag. Marc Waschnig-Theuermann.

„Unser Datenschutzkoordinator führt im Betrieb zunächst eine Ist-Analyse im Hinblick auf die DSGVO durch, leitet nötige Prozesse in die Wege bzw. vermittelt Lieferpartner, die Datenschutzmaßnahmen durchführen, übernimmt die Mitarbeiterschulung und ist eben auch der Ansprechpartner für die Behörden“, schildert HOGAST-IT-Bereichsleiter Roland Stedile. Im Hotel selbst ist es schwierig, einen Mitarbeiter zu finden, der sich intensiv mit diesem Thema beschäftigt und dafür auch die zeitlichen Ressourcen hat. „Es bleiben also zwei Alternativen: ein externer Dienstleister, der zwischen 2.000 und 4.000 Euro kostet, oder der kostenlose HOGAST-Experte.“

4.000 Euro … oder gratis?

Klingt nach einer einfachen Entscheidung, und so sehen es auch die Mitglieder. Bei einer Umfrage, die vor einigen Monaten durchgeführt wurde, haben rund 170 Mitglieder angegeben, den HOGAST-Datenschutzkoordinator in Anspruch nehmen zu wollen. Seitdem steigt diese Zahl stetig, und nach wie vor können sich Interessierte per E-Mail bei Stedile melden.

Der studierte Jurist Marc Waschnig-Theuermann wird seine Arbeit schon bald aufnehmen und die Betriebe besuchen. Dass die DSGVO dann schon gilt, ist kein Problem. „Die Grundintention der Verordnung ist Unternehmen dazu zu bringen, sich mit ihren personenbezogenen Daten zu beschäftigen. Man sollte sich selbst kritisch hinterfragen: Welche personenbezogenen Daten habe ich? Warum habe ich die und wo sind sie gespeichert? Wer hat Zugriff auf diese Daten und wozu? Und natürlich: Wie sind diese Daten vor einem unbefugten Zugriff geschützt?“, sagt Waschnig. „Das alles ist keine Aufgabe, die man heute angeht und morgen beendet, sondern ein andauernder Prozess.“

Nicht von heute auf morgen

So sieht es auch der Gesetzgeber, deshalb können Hoteliers und Gastronomen vor allem dann Probleme bekommen, wenn sie gar nichts tun. Wichtig ist, nachzuweisen, dass ich mich mit den Daten und ihrem Schutz auseinandersetze. Dabei sollte man auch Mitarbeiter-Daten nicht außer Acht lassen.

Wer mehr über die DSGVO wissen will: Die HOGAST führt nach wie vor laufend Business- Workshops zu diesem Thema durch, bald sicher auch in Ihrer Nähe. Die aktuellen Termine finden Sie unter events.hogast.at. Vieles kann man außerdem im EasyGoing-Menü „Informieren“ unter dem Punkt „Datensicherheit (DSGVO)“ nachlesen.

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Wichtiger Hinweis:

Weder ein Datenschutzbeauftragter im Betrieb noch ein externer Ansprechpartner ist im Schadensfall haftbar. Die Endverantwortung trägt laut DSGVO stets der Unternehmer selbst!

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Mehr zum Thema:
http://tinyurl.com/HOGAST-Datensicherheit

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Ihr HOGAST-Experte:

MAG. MARC WASCHNIG-THEUERMANN
HOGAST-Datenschutzkoordinator
T: +43 (0)6246 8963 432
marc.waschnig@hogast.at

 

Titelbild: HOGAST/Holzbauer
11. Mai 2018
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