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„Verbindliche Menge macht den Preis“

Das Thema Aufzugswartungsverträge beschäftigt uns und auch die ganze Hotellerie seit geraumer Zeit. Für die Nutzer unserer Vertragsdatenbank sowie die Mitglieder, deren Aufzugswartungsverträge über uns abgerechnet werden und die uns eine Vollmacht zur Verhandlung ihrer Wartungsverträge erteilt haben, haben wir jetzt die Lösung für einen schnellen Benchmark und in weiterer Folge günstigere Wartungskosten gefunden. Dies alles geschah nach unserem Motto „Gemeinsam sind wir stark“.

Derzeit sind in unserer Vertragsdatenbank ein paar hundert Aufzugswartungsverträge abgespeichert. Wir haben im Mai 2014 die bis Mai 2015 kündbaren Aufzugswartungsverträge gebündelt und gemeinsam als Paket verhandelt.

Für 80% der betreffenden Verträge konnten wir eine Preisreduktion erreichen. Diese reicht von einigen Prozent bis zu Einzelfällen mit knapp über 30%. Die durchschnittliche Preisreduktion dürfte so zwischen 10 und 15% liegen. Mitglieder mit Verträgen, die noch nicht kündbar sind, können durch eine geringfügige Vertragsverlängerung auch sofort in den Genuss der günstigen hogast-Preise kommen. Zusätzlich haben wir hogast-Regiestundensätze vereinbart.

hogast-Preistabelle:

Tragkraft, Stockwerke, Anzahl der Türen, Wartungsintervall – das sind die maßgeblichen Parameter für die Kosten eines Wartungsvertrages. Wir haben bei unseren Vertragslieferanten genau eine solche Preismatrix vereinbart, damit es sowohl für  bestehende Anlagen als auch Neuanlagen eine klar definierte Preisstruktur gibt. Für alle Anlagen, die von uns verhandelt wurden, wurden jetzt neue Verträge nach unserem Preismodell ausverhandelt.

Notrufanbindung:

Auch für die Notrufanbindung haben wir Sonderpreise für Ihre Anlagen vereinbart.

Zusätzliche Sicherheit durch den hogast-Musterwartungsvertrag

Als zusätzliche Sicherheit für Sie haben wir mit unseren Vertragspartnern Musterwartungsverträge vereinbart, in denen Leistungsumfang sowie Laufzeit und auch eine automatische Wiederverlängerung definiert wurden. Mit dem hogast- Wartungsvertrag können Ihnen keine Überraschungen wie 10-jährige Laufzeit mit 5-jähriger  Wiederverlängerung passieren.

Die schleichende Preiserhöhung durch Indexanpassungen im Zaum halten

Gerade bei Verträgen, die schon lange laufen und nie nachverhandelt wurden, treibt die jährliche Indexanpassung den Wartungspreis schleichend in die Höhe. Obwohl die jährliche Indexanpassung nur im Bereich von 2-4% in der Vergangenheit lag, darf man den Zinsenzins- Effekt nicht unterschätzen. Es ist klar, dass die jährlichen Kollektivvertragserhöhungen auch die  Lohn und somit die Wartungskosten in die Höhe treiben. Aus unserer Sicht sollen diese Preissteigerungen jedoch kontrolliert und gedämpft passieren.

Mit einem hogast-Wartungsvertrag kommt eine vertraglich fixierte Indexanpassung zum Tragen. Bei einer Vertragslaufzeit von 5 Jahren ersparen Sie sich mindestens die Indexanpassung eines Jahres.

Sie bauen gerade einen neuen Aufzug oder Ihr Wartungsvertrag wird noch direkt abgerechnet? Wir sagen Ihnen, wie Sie von den  günstigeren hogast-Preisen profitieren!

Bei Neuanlagen: Gerne machen wir hier für Sie einen Preis-Check sowohl für die Anlage als auch den Wartungsvertrag. Hier betrachten wir im Gegensatz zu manchen Planern nicht nur die  Anschaffungskosten, sondern auch die Wartungs- und Notrufkosten für einen Zeitraum von 10 Jahren.

Bestehende Anlagen, die noch direkt abgerechnet werden: Bitte schicken Sie in diesem Fall Ihren aktuellen Wartungsvertrag und die Eckdaten Tragkraft, Stockwerke, Anzahl der Türen, Wartungsintervall, Hersteller und Baujahr an vertragsdatenbank@hogast.at.

Wir werden Ihre Verträge in der Vertragsdatenbank hinterlegen und die Umstellung der Rechnung veranlassen. So kommen Sie sofort in den Genuss der reduzierten Regiestundensätze. Zusätzlich veranlassen wir den Umstieg auf einen hogast-Wartungsvertrag zum ehestmöglichen Zeitpunkt bzw. werden wir im nächsten Jahr kündbare Anlagen wieder gebündelt verhandelt. Bitte nutzen Sie Ihre Chance zur Verringerung Ihrer Wartungskosten. Wie in so vielen Fällen hilft uns Ihre Verhandlungsvollmacht und somit ein fixes Volumen zur Preisreduktion.

Evaluierung älterer Aufzugsanlagen: Wenn der TÜV im Zuge der Evaluierung der Aufzugsanlage laut HBV 2009 diverse Mängel feststellt, ordnet er diese der entsprechenden Risikogruppe zu. Für die Behebung der jeweiligen Mängel hat der Eigentümer/Betreiber der Anlage  unterschiedliche Fristen (sehen Sie dazu Ihren Evaluierungsbericht ganz hinten, hoch = 5 Jahre, mittel = 10 Jahre, niedrig = im Zuge der nächsten Modernisierung) einzuhalten.

Wichtig hierbei ist, das diese Fristen mit dem Aufzeigen des Mangels zu laufen beginnen – das ist der Zeitpunkt der Feststellung durch den TÜV! In diesem Zusammenhang ist ein weiterer sehr wichtiger Punkt die Haftung. Sollte eine Person zu Schaden kommen und  nachweisen können, dass dieser auf einen der festgestellten Mängel zurückzuführen ist, dann sind Sie als Eigentümer ab dem Aufzeigen des Mangels (also ab der Evaluierung durch den TÜV!) dafür voll haftbar!

Wenn aus wichtigen Gründen die Behebung innerhalb der Frist nicht möglich sein sollte (kann bei 5 Jahren eigentlich nicht passieren!), kann der TÜV eine Nachfrist von 2 Monaten einräumen. Nachlesen können Sie das auch in der HBV 2009 § 21 Ziffer 4. Wenn auch diese Frist verstrichen ist, ist der TÜV verpflichtet, die Anlage sofort stillzulegen und sie darf erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn alle Mängel behoben wurden. Bei der Lieferzeit diverser Bauteile können das schnell 18–20 Wochen sein.

Weiters ist der TÜV verpflichtet, die Sperrung an die zuständige Behörde zu melden, was Geldstrafen nach sich ziehen kann und auch schon das eine oder andere Mal mit bis zu € 5.000,– exekutiert wurde.

Wir empfehlen Ihnen daher dringend, die bestehenden Mängel beheben zu lassen, um mögliche Konsequenzen auszuschließen.

Ihr hogast-Experte:

Roland Fitzga
T: +43 6246 8963 257
fitzga@hogast.at

hogast-Tipp:

Prüfen Sie, bis wann Sie laut dem Evaluierungsbericht für die Behebung der monierten Mängel Zeit haben. Ein Versäumen dieser Fristen kann zur sofortigen Sperre des Aufzuges führen und zusätzlich eine empfindliche Geldstrafe in der Höhe von mehreren tausend Euro nach sich ziehen! Sie müssen auch für einige Teile des Aufzugs mit Lieferzeiten von etwa 20 Wochen rechnen.

16. Februar 2015
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